|
Das Assistenzkonzept entstammt der „Selbstbestimmt-leben-Bewegung“, zu der sich vor allem körperbehinderte Menschen zusammengeschlossen hatten. Mit persönlicher Assistenz ist jegliche Form der persönlichen Hilfe gemeint, die der assistenznehmenden Person dazu verhilft, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu leben. Persönliche Assistenz umfasst sowohl die Bereiche der Körperpflege, der Haushalts- oder der medizinischen Krankenpflege, als auch der kommunikativen Hilfen durch z.B. Gebärdendolmetscher/innen für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen oder Vorlesedienste für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen. (Auszug aus wikipedia: Assistenz http://de.wikipedia.org/wiki/Assistenz_(Behindertenhilfe)
s. dazu auch:
Offensichtlich gibt es bislang keine Ausführungen, in denen das Assistenzmodell kritisch aus Arbeitnehmersicht betrachtet wird.
So ist Assistenz in zahllosen Fällen eben nicht nur ein bisschen Grundpflege, Mobilitäts- und Haushaltshilfe wie gerne suggeriert wird, sondern bedeutet für die als Assistenten Arbeitenden häufig ein umfangreiches Management des Alltags einer fremden Person und die psycho-soziale Betreuung nicht nur des Assistenznehmers selbst, sondern oft genug auch die des familiären Umfelds. Ein Assistent ist so meist ein Spezialist auf ganz unterschiedlichen Arbeitsfeldern: er/sie ist Haushaltshilfe, Psychologe, Freizeitanimateur, Krankengymnast, Koch, Sterbebegleiter, Handwerker, vertrauter Ansprechpartner, Atemtherapeut; er erledigt Ämtergänge, leistet umfangreiche Kommunikationshilfe, repariert den PC, leistet Erste-Hilfe bei gesundheitlichen Notsituationen, organisiert den Urlaub u.v.a.m. Gerade bei fortschreitenden Erkrankungen wie z.B. Multiple Sklerose gerät die Assistenz dabei oft in die Nähe einer klassischen Krankenpflege und führt dazu, dass der Selbstbestimmungsgedanke nur durch eine äußerst hohe Sensibilität der Assistenten überhaupt noch gewahrt werden kann.
Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass sich Behinderte mit dem Assistenzmodell gegen eine medizinische und pädagogisierende Bevormundung schützen, in dem sie auf „un“- bzw. „angelernte“ Assistenten zurückgreifen, so wird dies in dem Moment hochproblematisch, wenn der Status des angeblich „Ungelernt-seins“ zur Legitimation von Lohnabsenkungen und Niedriglöhnen herangezogen wird. Darüber hinaus arbeiten - anders als vielleicht noch während der Einführung des Assistenzmodells in den 80er Jahren - heute nicht mehr nur StudentInnen als JobberInnen vorübergehend in diesem Bereich. Zum einen führen verschärfte Studienbedingungen dazu, dass nicht genügend StudentInnen für den Assistenzbereich gefunden werden; zum anderen bedeutet die in den letzten Jahrzehnten allgemein sich verschlechternde Lage auf den Arbeitsmärkten, das sowohl zahlreiche ehemalige Studentinnen auf ihrem einstigen Studentenjob als sozialversicherungspflichtige Angestellte verbleiben und gleichzeitig auch andere ArbeitnehmerInnen in diesen Bereich drängen, um davon – wie in jedem anderen Job auch – ihr Leben auf Dauer bestreiten zu können. Eine einseitige Betonung des Selbstbestimmungsrechts von Behinderten zu Lasten von legitimen Arbeitnehmerinteressen und -rechten ist unter dieser Perspektive nicht zu akzeptieren. Das bedeutet das Assistenz nicht nur deutlich besser bezahlt gehört (dies um so mehr als es bislang hier weder Fortbildungs- noch Aufstiegsmöglichkeiten gibt), sondern auch, dass Assistenten, die im Arbeitgebermodell arbeiten, die also direkt bei dem einzelnen Behinderten angestellt sind, sowohl vor einer willkürlichen Hire- & Fire-Mentalität, die hier leider auch vorkommen kann, als auch in anderen Interessensbereiche geschützt werden. (s. dazu auch den Themenkomplex „persönliches Budget / Arbeitgebermodell“)
Entmündigung der Krankenpflege – Die Formel von Virginia Henderson als PDF Lothar KabusEine kritische Analyse der beruflichen Tätigkeit von Krankenschwestern wie sie in dem Standardwerk „Grundregeln der Krankenpflege“ von Virginia Henderson definiert wird. Ist Krankenpflege vielleicht gar keine richtige Arbeit?
|